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   VGH Bayern, 05.12.2023 - 11 ZB 23.1417   

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VGH Bayern, 05.12.2023 - 11 ZB 23.1417 (https://dejure.org/2023,35780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2023 - 11 ZB 23.1417 (https://dejure.org/2023,35780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 11 ZB 23.1417 (https://dejure.org/2023,35780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, Abs. 5; FeV § 20 Abs. 2
    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung, Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Anordnung der theoretischen und praktischen Prüfung, Anhaltspunkte dafür, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt

  • rewis.io
  • bussgeldsiegen.de

    Neuerteilung Fahrerlaubnis - fehlende Fahrpraxis von langjähriger Dauer

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  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 23.08.2023 - 11 C 23.1065

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ohne erneute theoretische und praktische Prüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 11 ZB 23.1417
    Nach ständiger Rechtsprechung genügen hierfür nach Aufhebung der früheren, bis zum 30. Oktober 2008 geltenden Zweijahresgrenze, nach deren Ablauf seit der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Verzicht auf die Prüfung nicht zulässig war, gewichtige Anhaltspunkte aufgrund der vorliegenden Tatsachen, dass dem Bewerber die erforderliche Befähigung fehlen könnte (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 15.9.2023 - 11 BV 23.937 - juris Rn. 16; B.v. 23.8.2023 - 11 C 23.1065 - juris Rn. 14 f.; B.v. 13.4.2023 - 11 ZB 23.498 - juris Rn. 12).

    Aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs ist es somit geboten, danach zu differenzieren, wie lange der erstmalige Nachweis der klassenspezifischen Befähigung schon zurückliegt, wie lange - und ob regelmäßig oder nur sporadisch - der Betroffene von dieser Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht hat und wie lange eine danach liegende Phase mangelnder Fahrpraxis angedauert hat (BayVGH, B.v. 23.8.2023 a.a.O. Rn. 15).

    Hierfür ist aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen insbesondere auch die Fahrpraxis mit einem Mofa nicht ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2023 a.a.O. Rn. 16 m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, a.a.O. § 20 FeV Rn. 2a).

  • VGH Bayern, 15.09.2023 - 11 BV 23.937

    Umschreibung einer kosovarischen in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 11 ZB 23.1417
    Nach ständiger Rechtsprechung genügen hierfür nach Aufhebung der früheren, bis zum 30. Oktober 2008 geltenden Zweijahresgrenze, nach deren Ablauf seit der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Verzicht auf die Prüfung nicht zulässig war, gewichtige Anhaltspunkte aufgrund der vorliegenden Tatsachen, dass dem Bewerber die erforderliche Befähigung fehlen könnte (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 15.9.2023 - 11 BV 23.937 - juris Rn. 16; B.v. 23.8.2023 - 11 C 23.1065 - juris Rn. 14 f.; B.v. 13.4.2023 - 11 ZB 23.498 - juris Rn. 12).

    Auch die Teilnahme am Straßenverkehr als Beifahrer in einem von einer anderen Person geführten Fahrzeug genügt nicht zum Erhalt der Befähigung (BayVGH, B.v. 15.9.2023 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 11 ZB 23.1417
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nur dann vor, wenn das Gericht einen nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und dem Rechtsstreit damit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 Rn. 4).
  • BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterbesoldung nach Altersstufen wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 11 ZB 23.1417
    Wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist die Berufung zuzulassen, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der Ausgangsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2022 - 2 BvR 1232/20 - BayVBl 2023, 176 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 11 ZB 23.1417
    Das ist jedoch nicht schon dann der Fall, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen er sich äußern konnte, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht seinen subjektiven Erwartungen entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.04.2023 - 11 ZB 23.498

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 11 ZB 23.1417
    Nach ständiger Rechtsprechung genügen hierfür nach Aufhebung der früheren, bis zum 30. Oktober 2008 geltenden Zweijahresgrenze, nach deren Ablauf seit der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Verzicht auf die Prüfung nicht zulässig war, gewichtige Anhaltspunkte aufgrund der vorliegenden Tatsachen, dass dem Bewerber die erforderliche Befähigung fehlen könnte (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 15.9.2023 - 11 BV 23.937 - juris Rn. 16; B.v. 23.8.2023 - 11 C 23.1065 - juris Rn. 14 f.; B.v. 13.4.2023 - 11 ZB 23.498 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 24.01.2024 - 11 C 23.2067

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende

    Daraus ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass er die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, mithin seine Befähigung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, Abs. 5 StVG, §§ 16, 17 FeV) nicht mehr besitzt (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2023 - 11 ZB 23.1417 - juris Rn. 12 ff.).
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